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Alle Beiträge dieses Benutzers
Wie der Titel es verrät, geht es hier um allgemeine Dinge des Orientierunglauf
Re: Passieren von eingezäunten Gebieten - 4 Jahre vorüber
Der Verweis auf die Wettkampfbestimmungen hilft nur bedingt weiter. Abgesehen davon, dass es sich um die Nr. B 6. 2 der Bestimmungen handelt, wiederholen diese nur, was die ISOM 2017 ohnehin regelt und bezieht sich bei Umzäunungen nur auf Symbol 518 (unpassierbarer Zaun). Durch § 15 Abs. 3 Landeswaldgesetz sind aber auch die Gebiete Symbol 516 (Zaun) und 519 (Durchgang) gesperrt. Sicherlich kvon Bernd Walter - Allgemeines zum Orientierungslauf
Passieren von eingezäunten Gebieten - 4 Jahre vorüber
Aufgrund mehrerer Diskussionen über das Passieren eingezäunter Gebiete im Wettkampf weise ich darauf hin, dass die Symbole 522 (passierbarer Zaun), 524 (unpassierbarer Zaun oder Gitter) und 525 (Öffnung im Zaun) von den Bestimmungen des Waldgesetzes des Landes Brandenburg überlagert werden. Nach § 15 Abs. 3 Landeswaldgesetz dürfen umzäunte Flächen ohne besondere Befugnis nicht betretenvon Bernd Walter - Allgemeines zum Orientierungslauf
Re: Naturschutzbelange - 9 Jahre vorüber
Hallo, Moritz, Internet-Orientierungslauf in Deutschland-Dokumente-Protokolle-TD-/Wettkampfleitertagung 17./18.1. 2015- S. 226 ff. . OLern mit Neigung zu Herzinfarkten oder unkontrollieren Wutausbrüchen ist von der Lektüre abzuraten. Bernd Waltervon Bernd Walter - Allgemeines zum Orientierungslauf
Wettkampfbestimmungen - 9 Jahre vorüber
Es ist zu begrüßen, dass Bernd Wollenberg gelegentlich auf die Wettkampfbestimmungen hinweist. Zu seinen Anmerkungen zur Postensetzung bei Löchern/Senken noch einige Präzisierungen. Nach Nr. B 7.2.10 der WKB stehen Posten bei Löchern/Senken, die einen Durchmesser kleiner als 5 Meter in der Örtlichkeit aufweisen, am oberen Rand des Objektes. Die Oberkante des Postenschirmes muss sich generevon Bernd Walter - Allgemeines zum Orientierungslauf
Re: Aufgaben des LFA - 12 Jahre vorüber
Das professionelle Zitat, bei dem sogar der 1. Halbsatz betont wird, lässt vermuten, dass der Einspruch von einem angehenden Juristen kommt. Daher sei die Anmerkung erlaubt, dass nach Art. 1 Abs. 3 GG die Grundrechte unserer Verfassung lediglich die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Drittbindung zwischen Privatpersonen entfalten sie invon Bernd Walter - Allgemeines zum Orientierungslauf
Re: Nebel-Cup Extrem - 12 Jahre vorüber
Bezieht sich auf alle OCAD 10-Versionen. Wichtig ist, dass jeweils nur das aktuellste Update verwandt wird.von Bernd Walter - Allgemeines zum Orientierungslauf
Re: Nebel-Cup Extrem - 12 Jahre vorüber
Um die bisherige niveauvolle Diskussion zu diesem Thema um einen weiteren gehaltvollen (und überdies verwertbaren) Beitrag zu bereichern: OCAD hat bereits im Januar dieses Jahres eine Warnung hinzugefügt, die im aktuellen Service Update verfügbar ist. Sobald im Bahnlegungsprojekt im Massstab 1:10.000 eine 1:15.000 Karte geöffnet wird, erscheint eine Warnung. Man braucht sie dann lediglichvon Bernd Walter - Allgemeines zum Orientierungslauf