Wettkampfbestimmungen

geschrieben von Bernd Walter 
kein_avatar Geschrieben am 22.03.2015 12:15:28
Betreff: Wettkampfbestimmungen
Es ist zu begrüßen, dass Bernd Wollenberg gelegentlich auf die Wettkampfbestimmungen hinweist. Zu seinen Anmerkungen zur Postensetzung bei Löchern/Senken noch einige Präzisierungen. Nach Nr. B 7.2.10 der WKB stehen Posten bei Löchern/Senken, die einen Durchmesser kleiner als 5 Meter in der Örtlichkeit aufweisen, am oberen Rand des Objektes. Die Oberkante des Postenschirmes muss sich generell mindestens 50 cm über den Boden befinden. Der Postenschirm ist für den Läufer sichtbar, wenn dieser den Geländepunkt erreicht. International gibt es für Löcher/Senken keine Bestimmungen. Nr. 19.3. der Competition Rules der IOF fordert lediglich "The flag shall be visible to competitors when they can see the described position." Die TK empfiehlt übrigens, auch bei größéren Löchern/Senken die Posten am oberen Rand aufzustellen, wenn der Sichtbarkeitsradius z.B. wegen Unterbewuchs gering ist. Als Faustregel gelte hier, dass nach einem Kompassgang von 80 Metern ein Sichtbarkeitsradius von mindestens 10 Metern gegeben sein muss.
Die weitere Bestimmung der WKB, dass der Postenschirm an der Stelle im Gelände angeordnet sein muss, die dem Mittelpunkt der zugehörigen Bahnsignatur entspricht, erscheint mir im Übrigen unsinnig, da dies in vielen Fällen technisch gar nicht möglich ist.
Bei der Gelegenheit für alle, die nicht wie ein Ruheständler Zeit haben, den Fluss der Wettkampfbestimmungen zu verfolgen, noch einige Hinweise. Mit der 26. Änderung der WKB v. 20.2.2015, gültig ab 1.3., sind einige Änderungen in Kraft getreten. Flächenobjekte mit ISOM-Symbol 415 (Kulturland) und 527 (Siedlungsgebiet) dürfen nicht betreten werden, Linienobjekte mit ISOM-Symbol 521 (hohe Mauer), 524 (hoher Zaun) und 534 (unpassierbare Versorgungsleitung) dürfen nicht gequert werden. Ausnahmen z.B. Straßen/Wege, Überquerungen/Überstiege usw. werden leider nicht genannt. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass nach § 15 Abs. 3 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg eingezäunte Flächen grundsätzlich nicht betreten werden dürfen (Frage der Technischen Hinweise oder des Kartendrucks). Weitere Änderungen betreffen Neufestlegungen der Kartenmaßstäbe (Nr. B 3.3) (kräftige Verschiebung der kleinen Maßstäbe zugunsten der Altersklassen ;z.B. nunmehr 1 : 7.500 ab D/H 60 bei Mittel- und Lang-OL). Und letztlich können im Zeitalter von Gender Mainstreaming nach erfolgreichem Probelauf Damen unter Beachtung der Altersgrenzen in Team-Wettbewerben bei den Herren starten.

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