Versicherungsschutz bei Orientierungsläufen

geschrieben von Dirk Mönch 
kein_avatar Geschrieben am 04.04.2014 22:16:48
Betreff: Versicherungsschutz bei Orientierungsläufen
Was bedeutet es eigentlich, wenn sich Veranstalter und Ausrichter eines Wettkampfes jeglicher Haftung entziehen? Ist dieser sehr oft in den Ausschreibungen erscheinende Passus korrekt? Warum sind denn die Teilnehmer nicht über den BTFB oder LSB versichert?

kein_avatar Geschrieben am 01.07.2014 16:22:21
Betreff: Re: Versicherungsschutz bei Orientierungsläufen
Das kann man sehr genau in den Vorschriften des BTFB und des LSB nachlesen. Der Versicherungsschutz dort, den wir lt. unseres Vereinsbeitrags anteilig auch nach dort überweisen, ist derart eng ausgelegt, dass selbst ein Umknicken bei der OL-Ausführung schon nicht mehr in die Haftung fällt, weil - aufgepaßt - "das ja außerhalb einer Sportstätte stattfindet"... Und so weiter und so fort.
Weiter: Veranstalter ist also dieser BTFB im erweiterten Sinn, Ausrichter Dein Verein. Da Du ja auch einem angehörst, frag mal nach, was denn ein umfassender Versicherungsschutz so kosten würde. Geh davon aus, dass die Startgebühren, sollten sie das auch nur ansatzweise abdecken, dank der "Gefahrenpotentiale des OL" wie umknickende Bäume, wilde Tiere, Moraste, Dornen,..., wir gut und gern um 50 bis 60 Euro pro Starter zahlen dürften.
Hinzu kommt, dass der Eigentümer des Laufgebietes natürlich auch jegliche Haftung ablehnt - wie auch jede Versicherung- wenn eben bei selbstgefährdender Handlungsweise durch die Teilnehmer diesen etwas passiert.
Somit ist die gefundene und allseits akzeptierte Formel "Veranstalter, Ausrichter und Besitzer (hattest Du vergessen aufzuführen) übernehmen keinerlei Haftung im Schadensfall. Jeder Teilnehmer startet auf eigene Gefahr" Signal für jeden Teilnehmer, eine eigene Unfallversicherung abzuschließen.
Als Trainer und Leiter einer Sportabteilung bist Du verpflichtet, Neueinsteigern und spziell Eltern Minderjähriger dazu in Kenntnis zu setzen und dringend den Abschluss einer privaten Unfallversicherung anzumahnen, falls nicht vorhanden.
Bei mir startet keiner, der mir nicht dieses bestätigt!
P.S. Das gilt im Übrigen auch für Dich privat, wenn Du im Wald spazieren gehst oder Beeren sammelst: Du bis auf eigenes Risiko "unterwegs" - denn hättest Du vor Betreten des Waldes den Eigentümer gefragt, hätte dieser Dir das Betreten verboten bzw. von Dir eine schriftliche eidesstattliche Erklärung verlangt, dass Du auf eigenes Risiko seinen Wald betrittst.
Alles klar?

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